Gewässerschutz

Das sind unsere Kernkompetenzen:

  • Vorbereitung und Begleitung von Genehmigungsverfahren nach WHG für Direkteinleiter
  • Beauftragung als externer Gewässerschutzbeauftragter (§64 WHG)
  • Dokumentierte Überwachung von WHG- Anlagen
  • Regelmäßige Interne Auditierung mit Dokumentenprüfung
  • Mitarbeiterunterweisung
  • Behördenkommunikation